Ich sehe, dass Menschen hier Sorgen haben und diese Sorgen damit real sind. Ich habe gesagt, dass diese Sorgen da sein und ausgesprochen werden dürfen.
Mir war es ein Anliegen zu betonen, dass zwar die Sorgen real sind, aber die empfundene Bedrohungslage aus meiner Sicht nicht real ist.
(Als Vergleich: Eine Person macht einen Klettersteig und bekommt Höhenangst, obwohl sie mit einem Seil gesichert ist. Diese Angst darf da sein und es ist gut darüber zu reden. Aber es besteht keine wirkliche Gefahr, dass die Person abstürzt.)
In unserem Selbstverständnis steht, dass uns Vielfalt in den Gruppen wichtig ist und unsere Beziehungen vertrauensvoll und auf Augenhöhe stattfinden. Dieses Selbstverständnis leben wir. Deshalb bin ich sicher, dass die Haltung, nicht gendern zu wollen, genauso akzeptiert bleibt, auch wenn in schriftlichen Formaten des BdP - oder eben auch im Namen - gegendert wird.
Ich sehe es nicht an mir zu sagen, welche Punkte in Bezug auf den Antrag noch zu diskutieren sind bzw. ob es noch welche gibt.
Ich finde es spannend was der Antrag auslöst und frage mich, warum das so ist. Ich kann nochmal auf deine Zusammenfassung eingehen und warum ich meine Fragen dadurch nicht beantwortet sehe. Ich denke aber nicht, dass wir hier Antworten finden müssen. Ich wollte eigentlich dazu beitragen, dass die Diskussion wieder mehr zum Antrag selbst zurückkehrt.
Wie oben und in den anderen Kommentaren geschrieben, denke ich nicht, dass ein normativer Druck besteht - weder als Ursache für den Antrag, noch als eine Folge. Deshalb frage ich mich, warum es andere so empfinden.
Als konkreter Einwand wird genannt, der Antrag greife tief in Identität und Selbstverständnis der Stämme ein. Ich frage mich, warum das bei diesem Antrag so viel stärker empfunden wird als z.B. bei dem Antrag zur BV 2022, als wir uns ein neues Selbstverständnis gegeben haben. Dort kamen diese Diskussionen nicht auf, obwohl es eben genau um ein Selbstverständnis ging, das für alle Stämme gelten soll. Ich verstehe die Argumentation nicht, warum ein gendersensibler Name in Identität und Selbstverständnis eingreift, wenn das Gendersensibel-Sein an sich von allen hier als gemeinsamer Wunsch besteht.
Geht es mehr um einen emotionalen Wert, der mit dem Namen verbunden ist?
Ich finde es schwierig zu sagen, dass Stämme nicht einbezogen werden. Aber ich finde es legitim, wenn sich Menschen einen anderen Prozess gewünscht hätten.
Stämme konnten sich vielleicht nicht vor Veröffentlichung des Antrages dazu äußern, aber sie können es seit der Veröffentlichung. Und sie können es auf der Bundesversammlung, wenn sie über den Antrag entscheiden. Auf der Bundesversammlung können sie sich auch dafür entscheiden, dass sie einen anderen Prozess brauchen, um über die Namensänderung zu entscheiden.
Ich verstehe nicht, warum bei diesem Antrag bei manchen das Gefühl aufkommt, sie werden von den Delegierten nicht vertreten und repräsentiert. Ich frage mich, warum den Delegierten nicht zugetraut wird im Sinne der Stämme zu entscheiden.
Hier noch meine Gedanken zum letzten Absatz in ausführlich, wenn noch wer Lust hat.
Deshalb finde ich den Prozess okay:
Das Thema gendergerechte Sprache wird schon lange diskutiert - in Stämmen, Teams und Gremien und in den letzten Jahren auch auf Bundesversammlungen: Eine Person aus dem BdP stellt 2023 den Antrag, dass sich der Bundesvorstand mit dem Gendern von Satzung und Ordnung beschäftigen und dazu auf der nächsten BV Anträge stellen soll. Der Bundesvorstand setzt das um, es gibt den Antrag im Jahr 2024 und zusätzlich holt sich die Bundesleitung den Arbeitsauftrag ab, an gendersensiblen Stufenbezeichnungen zu arbeiten. Damit ist der Auftrag im BdP bekannt, es gibt auf verschiedenen Plattformen das Angebot zum Mitmachen und zur Beteiligung am Prozess. Zur BV 2025 kommt der entsprechende Antrag.
Ich finde es fügt sich in diese Vorgeschichte sehr ein, dass auch ein Antrag zur Namensänderung gestellt wird. Dieser Antrag stützt sich darauf, dass das Thema im BdP bereits vielfältig diskutiert und offenbar als relevant eingeschätzt wird. Dieser Antrag stützt sich auch darauf, dass auf verschiedenen Landesversammlungen entsprechende Anträge gestellt und wahrscheinlich auch Gespräche geführt wurden.
Der Antrag zur Namensänderung kam ohne bundesweite Vorankündigung oder Beteiligungsaufruf, weil der Antrag von Menschen aus dem BdP gestellt wurde - nicht von dazu beauftragten Menschen aus dem BdP.
Deshalb ist und war es hier nicht Aufgabe der Antragstellenden, die Stämme mitzunehmen (durch Vorankündigung und Beteiligungsaufruf). Aus meiner Sicht ist der Antrag ein Ergebnis davon, dass sich Menschen dachten „Ich habe eine Idee wie wir den BdP besser machen können, ich weiß wie ich diese Idee in den BdP einbringen kann und ich gehe das an!“. Und das ist doch toll. Demokratie lebt vom Mitmachen. Und da haben Menschen mitgemacht. Es wurde wahrgenommen, dass gendergerechte Sprache ein Thema ist, es wurde mit vielen Leuten und Stämmen darüber gesprochen, es wurde ein Antrag gestellt.
Ich finde legitim, wenn sich Menschen einen anderen Prozess gewünscht hätten.
Deshalb denke ich, dass Stämme auch bei diesem Prozess einbezogen werden:
Der Antrag ist jetzt seit Wochen bekannt und Stämme, Delegierte und Landesverbände haben Zeit sich damit zu beschäftigen, auszutauschen und eine Meinung zu bilden. Es liegt dabei zum Teil an Landes- und Bundesebene Informationen bereitzustellen und aktiv zu informieren, was auf Landes- und Bundesversammlungen passiert. (Beispiele dafür sind die Plattform Mitreden oder die Umfragen von manchen Landesverbänden die hier erwähnt wurden.) Zum Teil liegt es an den Stämmen, sich dafür zu interessieren und sich Informationen darüber zu holen. (Wenn es konkrete Vorschläge gibt, wie das Stämmen noch leichter gemacht werden kann, sind da denke ich alle Ebenen sehr offen für.)
Ein Ergebnis vom Beschäftigen mit dem Antrag kann sein, dass Menschen gegen eine Namensänderung sind. Diese Menschen sind entweder selbst delegiert oder können mit Delegierten sprechen. Diese Menschen können die eigene Meinung auf Mitreden sichtbar machen. Wie auch schon angeregt wurde, können sich diese Menschen auch zusammentun und z.B. selbst Anträge stellen.
Meine Erfahrung ist, dass sehr vielfältige Meinungen auf Bundesversammlungen vertreten sind und ausgesprochen werden. Es werden Argumente für und gegen die Namensänderung vorgebracht werden. Ein Ergebnis auf der Bundesversammlung kann sein, dass die Delegierten das Gefühl haben, eine Entscheidung treffen zu können und deshalb für bzw. gegen den Antrag stimmen. Ein Ergebnis auf der Bundesversammlung kann sein, dass sich die Delegierten nicht in der Lage sehen, eine Entscheidung zu treffen und besprechen, was es braucht, damit sie diese Entscheidung treffen können. Daraus könnte z.B. die Vergabe eines Arbeitsauftrages folgen, in dessen Rahmen ein Prozess angestoßen wird, so wie es bei den Stufenbezeichnungen der Fall war. In dem Prozess könnte dann mit Beteiligung der Stämme etwas erarbeitet werden.