Antrag 2.1 - Alkoholantrag

Die Landesversammlung möge beschließen, dass der Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

  1. ein Landescaféteam beruft oder ein bestehendes Awarenessteam mit dem Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« beauftragt und
  2. ein Café-Regelwerk erarbeiten lässt.

Zu 1.

  • Das Landescaféteam [1] (LCT) erarbeitet Einheiten zum Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« und führt diese auf Kursen, der LDV und der Stute regelmäßig durch oder lässt sie durchführen.
  • Auf der LDV, der Stute und Landesgroßveranstaltungen müssen mindestens zwei Personen durch die Veranstaltungsleitung bestimmt werden (Café-Beauftragte [2]), die als Ansprechpersonen und Multikplikator*innen das Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« bearbeiten. Diese können, müssen aber nicht, Mitglieder des LCT sein.
  • Das LCT erarbeitet ein Konzept, wie es das Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« auch außerhalb von Einheiten verbreitet. Durch dieses Konzept sollen unter anderem Gruppenleitende in die Lage versetzt werden adäquat auf Grenzüberschreitungen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu reagieren.
  • Das LCT berät den Landesvorstand in der Erarbeitung, regelmäßigen Aktualisierung und Durchsetzung des Café-Regelwerks.

Zu 2.

  • Das Café-Regelwerk (CR) beinhaltet alle geltenden Regelungen zum Café-Betrieb, insbesondere in Bezug auf Alkohol. Dies schließt vergangene und zukünftige Beschlüsse der LDV ein.
  • Das CR regelt die Zusammenarbeit von Café-Leitung der Veranstaltung , dem LCT und den Café-Beauftragten der Veranstaltung.
  • Das CR liegt als zusammengefasstes Druckerzeugnis vor und muss in jedem Café auf Landesveranstaltungen in mindestens einer Ausführung aushängen.

[1] Langfristig soll das Landescaféteam in ein Landesawarenessteam eingegliedert werden.

[2] Langfristig sollen diese durch Awareness-Beauftragte ersetzt werden, die neben dem Alkohol-Thema auch weitere Themen annehmen können.

Begründung:

Auf vergangenen Veranstaltungen (insbesondere LDV 2019, 2020, 2022; Stute 2022) kam es zu übermäßigem Konsum von Alkohol. Mit diesem Überkonsum gingen Gefährdungssituationen von Personen, Bad Vibes sowie Verunreinigungen von Gelände und Gegenständen einher.

Aus unserer Sicht begründet sich der übermäßige Konsum von Alkohol durch

  • sozialen Druck,
  • einen zu hohen Stellenwert und Verherrlichung von Alkohol (z.B. Biertasting, Fokus auf Café anstatt Programm) und
  • erleichternde Rahmenbedingungen (niedrige Preise, Abgabe von ganzen Weinflaschen, fehlende Alterskontrollen).

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu dienen, diese Ursachen zu adressieren und das konsumverherrlichende Verhalten im Verband zu reflektieren.

Die Arbeitsgruppe zum Thema Awareness wünscht sich zu Beginn eine Trennung zwischen den Themen »Achtsamer Alkoholkonsum« und »Awareness«, um ein etwaiges Arbeitsgremium nicht zu überfordern. Langfristig sollten die beiden Themen zusammenfließen und »Achtsamer Alkoholkonsum« als Awarenessthema begriffen werden.

Hallo zusammen,

laut diesem Antrag gab es vermehrt übermäßigen Alkoholkonsum auf den letzten Veranstaltungen. Dieser sollte ja angeblich laut dem letzten von der LDV gefassten Alkoholantrag unter anderem dadurch vermieden werden, dass nur noch im Cafe Alkohol konsumiert wird. Das scheint nicht ganz funktioniert zu haben, aber trotzdem wird auch in dem anderen Antrag an dem Konzept Cafe und ein zentraler Ort festgehalten. In wie weit wurden die Auswirkungen von dem letzten Antrag evaluiert? Auch in dem Hinblick, da ihr schreibt der soziale Druck und Fokus auf Cafe würde zum übermäßigen Konsum führen, könnte man das Konzept Cafe nocheinmal überdenken.

Danke für deinen Hinweis Jonte. Schwebt dir ein konkreter Vorschlag vor?

Ich würde den Gedanken in zwei Richtungen behandeln. Zum einen sollten wir uns selbst auferlegte Einschränkungen immer nach der Sinnhaftigkeit hinterfragen. Also in diesem Fall stellt sich konkret die Frage: „Hat die Einschränkung nur im Vorfeld definierten Bereich Alkohol zu trinken zu weniger Problemen von Alkoholmissbrauch und alkoholisierten Menschen geführt? (Das waren damals unter anderem glaube ich die Begründungen für den letzten Alkoholantrag, wenn ich mich richtig erinnere) Oder hat diese Einschränkung nicht sogar das Problem verstärkt?“ Wenn ich das aus eurem Antrag richtig lese, ist nach eurer Meinung das Problem noch immer akut. Ist es also schlimmer oder besser geworden? Ist also die Begründung für den letzten Antrag nichtig geworden oder nicht?
Und die zweite Richtung wäre die inhaltliche Begründung zu diesem Antrag. Der soziale Druck und die Verherrlichung von Alkohol findet zur Zeit in Cafes statt. Wenn man also den Personen auch ermöglicht in kleineren Gruppen außerhalb von Cafes Alkohol zu konsumieren, ist der soziale Druck nicht mehr so hoch und die Verherrlichung findet für die Gruppen nicht mehr in dem intensiven Rahmen statt.
Und ihr habt in eurem Regelwerk hauptsächlich versucht die Rahmenbedingungen versucht zu erschweren. Mir würden auch ein paar Punkte einfallen, die nach eurer Argumentation sinnvoll wären als Regeln für das Cafe aufzustellen, insbesondere zum Punkt der Verherrlichung. Wie wäre es damit Programmpunkte, die den Konsum von Alkohol beinhalten (z.B. Biertasting), oder die aktive Werbung für alkoholische Getränke zu verbieten?

Da stimme ich dir zu Jonte. Genau das kann das Landescafeteam dann evaluieren und umsetzen. :pray:

Ihr schlagt ja aber in dem anderen Antrag ohne etwas evaluiert zu haben schon Regularien vor, die das Cafe weiter forcieren. Wäre es nicht sinnvoller die Situation und Kausalitäten zu analysieren und dann dahingehend fundierte Regeln aufzustellen oder zu streichen?

Der Antrag wurde angenommen mit

  • 90 Ja-Stimmen
  • 5 Nein-Stimmen
  • 8 Enthaltungen

Die Abstimmung bezog sich auf einen über Änderungsanträge veränderten Antrag (Änderungen kursiv dargestellt:

Die Landesversammlung möge beschließen, dass der Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

  1. ein Landescaféteam beruft oder einen bestehenden Arbeitskreis Achtsam mit dem Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« beauftragt und
  2. ein Café-Regelwerk erarbeiten lässt welches auf einer LDV beschlossen werden muss.

Zu 1.

  • Das Landescaféteam [1] (LCT) erarbeitet Einheiten zum Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« und führt diese auf Kursen, der LDV und der Stute regelmäßig durch oder lässt sie durchführen.
  • Auf der LDV, der Stute und Landesgroßveranstaltungen (ab 50 Personen; auf denen Alkohol ausgeschenkt wird) müssen mindestens zwei Personen durch die Veranstaltungsleitung bestimmt werden (Café-Beauftragte [2]), die als Ansprechpersonen und Multikplikator*innen das Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« bearbeiten. Diese können, müssen aber nicht, Mitglieder des LCT sein.
  • Das LCT erarbeitet ein Konzept, wie es das Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« auch außerhalb von Einheiten verbreitet. Durch dieses Konzept sollen unter anderem Gruppenleitende in die Lage versetzt werden adäquat auf Grenzüberschreitungen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu reagieren.
  • Das LCT erarbeitet und aktualisiert das CR in Absprache mit dem Landesvorstand

zu 2. und fortfolgend keine weiteren Änderungen