Antrag 4 - Antrag auf Änderung der Landeswahlordnung in §9. Anpassung der Stimmen pro Stamm

Antragsteller: Paul Ritter (Bezirkssprecher; Bezirk: Wetterau), Franz Walzer (stellv. Bezirkssprecher; Bezirk: Wetterau)

Die Landesversammlung möge beschließen:
§9.1 der Landeswahlordnung des Landesverband Hessen e.V. wird um folgenden Satz ergänzt: „Bei mehreren Vorsitzenden eines Stammes oder Aufbaugruppe (Doppelspitze) kann nur eine Person das Stimmrecht wahrnehmen.“

Bisherige Fassung (unter der Annahme, dass Antrag 2 angenommen wird)
§ 9.1 In der Bezirksversammlung haben bei Wahlen und Abstimmungen die Vorsitzenden (Stammesführungen) der beteiligten Stämme und Aufbaugruppen und der* die Bezirkssprecher*in jeweils eine Stimme.

Zu beschließende Fassung
§ 9.1 In der Bezirksversammlung haben bei Wahlen und Abstimmungen die Vorsitzenden (Stammesführungen) der beteiligten Stämme und Aufbaugruppen und der* die Bezirkssprecher*in jeweils eine Stimme. Bei mehreren Vorsitzenden eines Stammes oder Aufbaugruppe (Doppelspitze) kann nur eine Person das Stimmrecht wahrnehmen.

Hier könnt ihr über diesen Antrag 4 diskutieren. ACHTUNG: Etwaige Leerzeichen vor oder nach Sternchen in den gegenderten Begriffen mussten aus Formatierungsgründen eingefügt werden (Sternchen werden als „ab jetzt kursiv“ von dieser website verstanden und das wollen wir ja nicht) und sind nicht Teil der Änderung oder Wahlordnung.

Es wird bei diesem Antrag eine Annahme von vorherigen Anträgen, die die Formulierung der Wahlordnung betreffen ausgegangen. z.B. Antrag 2 - Antrag auf Änderung der Landeswahlordnung in den §§ 1, 4, 6, 9 und 13. Gendersensible Sprache