Antrag A: Änderung der Geschäftsordnung der Landesversammlung – Anträge zur Geschäftsordnung
Anmerkungen zur Diskussion
Der Antrag enthält einige Neuerungen/große Änderungen, diese sollen in einzelnen Themen behandelt werden, um mehr Übersicht zu verschaffen.
An dieser Stelle geht es nur um den Aspekt der Änderung der Wahl des Landesvorstands
Alles Allgemeine soll an dieser Stelle diskutiert werden: Antrag A: Änderung GO
Anträge zur Geschäftsordnung
Die neue Fassung lautet:
Artikel 13: Anträge zur Geschäftsordnung (GO)
(1) Als Anträge zur GO sind möglich:
…
c) Schluss der Redeliste.
…
f) Unterbrechung der Landesversammlung (Pause)
…
h) Nicht öffentliche Sitzung
…
j) Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt
(4) Die Versammlungsleitung kann einen Antrag zur Geschäftsordnung, welcher während der Behandlung desselben Punktes bereits abgelehnt wurde, ablehnen/nicht zulassen.
(6) Der Antrag nach Absatz 1 h bezieht sich in der Regel auf den aktuellen Tagesordnungspunkt. Die Landesversammlung tagt ausschließlich für den beantragten Tagesordnungspunkt in nicht öffentlicher Sitzung, anschließend wird die Landesversammlung verbandsöffentlich fortgesetzt.
(7) Der Antrag nach Absatz 1 j bezieht sich in der Regel auf den aktuellen Tagesordnungspunkt und muss einen
konkreten Zeitpunkt während der selben Landesversammlung für die Vertagung benennen.
Begründung
Eine Erläuterung wird nachgereicht.