Antrag A: Änderung GO -- Beauftragte der Versammlungsleitung

Antrag A: Änderung der Geschäftsordnung der Landesversammlung – Beauftragte der Versammlungsleitung

Anmerkungen zur Diskussion

Der Antrag enthält einige Neuerungen/große Änderungen, diese sollen in einzelnen Themen behandelt werden, um mehr Übersicht zu verschaffen.

An dieser Stelle geht es nur um den Aspekt der Änderung der Beauftragte der Versammlungsleitung

Alles Allgemeine soll an dieser Stelle diskutiert werden: Antrag A: Änderung GO

Beauftragte der Versammlungsleitung

Die neue Fassung lautet:

Artikel 8: Vorsitz der Landesversammlung

(5) Die Vorsitzenden können der Landesversammlung für einzelne, konkret benannte Aufgabenbereiche Beauftragte vorschlagen. Die Beauftragten müssen von der Landesversammlung bestätigt werden.

(6) Die Vorsitzenden der Landesversammlung und deren Beauftragte sind in ihrer Amtsführung zu Neutralität verpflichtet.

Begründung

Der reibungslose und satzungsgemäße Ablauf der Landesversammlung ist das Ziel der Versammlungsleitung. Dafür wird insbesondere bei digitalen Versammlungen zusätzliches Fachwissen und Unterstützung benötigt.

Auch damit der Trend der letzten Jahre fortgesetzt werden kann und sich die Landesversammlung weiter verbessern kann, benötigt die dreiköpfige Versammlungsleitung Unterstützung.

Insbesondere soll mit dieser Änderung die Möglichkeit geschaffen werden, dass „Experten“ die Arbeit offiziell unterstützen können. Wir können/sollten beispielsweise nicht voraussetzen, dass eine Versammlungsleitung die eingesetzte Software (zB OpenSlides) einrichten und administrieren kann. Aber wir sollten es ermöglichen, dass für diese Aufgabe Experten beauftragt werden können.

In der aktuellen Version der Geschäftsordnung sind auch formal keine Wahlhelfer vorgesehen.

Die vorgeschlagene Änderung würde diese Punkte explizit regeln und formal ermöglichen, dass die Versammlungsleitung sich Unterstützung holen darf. Die große Neuerung ist, dass diese Assistent:innen/Beauftragten durch die Landesversammlung bestätigt werden müssen und diese zur Neutralität verpflichtet werden.

Sinnvoll. Dieser Punkt war bisher nie so wichtig, bekommt aber durch die neue Digitale Zeit eine dringlichkeit.
Dazu könnte auch der Punkt Protokoll kommen. Es ist schon peinlich das unser LV nun Leute aus anderen LV’s anheuert um das LV Protokoll zu schreiben.

Aga