Antrag A: Änderung der Geschäftsordnung der Landesversammlung – Definition der Mehrheiten
Anmerkungen zur Diskussion
Der Antrag enthält einige Neuerungen/große Änderungen, diese sollen in einzelnen Themen behandelt werden, um mehr Übersicht zu verschaffen.
An dieser Stelle geht es nur um den Aspekt der Änderung der Definition der Mehrheiten
Alles Allgemeine soll an dieser Stelle diskutiert werden: Antrag A: Änderung GO
Definition der Mehrheiten
Die neue Fassung lautet:
Artikel 15: Abstimmung
(3) Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind. Nicht abgegebene und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
(4) Zwei-Drittel-Mehrheit bedeutet, dass mindestens doppelt so viele Ja-Stimmen wie Enthaltungen, ungültige und Nein-Stimmen zusammen vorliegen. Nicht abgegebene Stimmen werden nicht mitgezählt.
Begründung
Die Definition von Mehrheiten kann immer zu einem Streitthema werden: Wollen/Müssen wir die Enthaltungen mitzählen? Was ist mit nicht abgegebenen Stimmen? Geht es um zwei-drittel der möglichen, anwesenden oder nur der abgegebenen Stimmen? Diese Fragen sollen mit der Änderung beantwortet werden.
Wir denken auch, dass es die Verständlichkeit fördert, wenn man in der GO nachlesen kann, was eine einfache Mehrheit ist und nicht darauf angewiesen ist das Internet nach (verschiedenen) Definitionen durchsuchen zu müssen.
Diese Änderung soll somit einfach Klarheit bieten.
Die hier verwendeten Definitionen sind (mit kleiner Anpassung) aus der Geschäftsordnung des Studierenderparlaments der RWTH Aachen
Weitere (unserer Meinung nach) sinnvolle Quellen sind: