Die neue Fassung bezieht sich auf die gesamte Geschäftsordnung und muss noch ausgearbeitet werden. Die neue Fassung wird als Änderungsantrag nachgereicht.
Begründung
Der BdP ist ein weltoffener Verband. Das schließt auch die Gleichheit der Geschlechter und der Identifikation ein. Der Duden fängt mittlerweile an, die 12.000 Personen- und Berufsbezeichnungen (1) zumindest binär zu gendern. Das ist nur ein kleiner Schritt, deshalb sollten wir als Pfadfinder:innen vorangehen und unsere Satzungen und Ordnungen genderneutral schreiben. Und mit gendern ist nicht nur männlich/weiblich gemeint, sondern alle Gender sollen berücksichtigt werden. Das in Zukunft die Debatte um das „Gender-Gaga“ (1) endet.
Es sollen nach Möglichkeit geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden. An Stellen, wo dies nicht möglich ist, möchten wir mit Doppelpunkt gendern.
ALT: Die Einladung erfolgt durch den/die Vorsitzende/-n der Landesversammlung.
NEU: Die Einladung erfolgt durch die Versammlungsleitung.
Artikel 2 (1):
ALT: Zur Landesversammlung treten die Delegierten der Stämme (Art. 4), die Gruppenführer/-innen der Aufbaugruppen (Art. 5) sowie die Landesleitung (Art. 6), der Verwaltungsrat und die Kassenprüfer/-innen zusammen.
NEU: Zur Landesversammlung treten die Delegierten der Stämme (Art. 4), die Gruppenführer:innen der Aufbaugruppen (Art. 5) sowie die Landesleitung (Art. 6), der Verwaltungsrat und die Kassenprüfer:innen zusammen.
Artikel 8 (1):
ALT: Den Vorsitz der Landesversammlung führen ein/-e ständige/-r Vorsitzende/-r und zwei Stellvertretern/-innen. Der/die Vorsitzende und ein/-e Stellvertreter/-in werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; der/die weitere Stellvertreter/-in wird auf jeder Landesversammlung für die kommende neu gewählt. Die Wahl der auf zwei Jahre gewählten Vorsitzenden soll möglichst nicht mit der Wahl des Landesvorstandes zusammenfallen.
NEU: Den Vorsitz der Landesversammlung führen ein:e ständige:r Vorsitzende:r und zwei Stellvertretungen. Die vorsitzende und eine stellvertretende Versammlungsleitung werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; eine weitere Stellvertretung wird auf jeder Landesversammlung für die kommende neu gewählt. Die Wahl der auf zwei Jahre gewählten Vorsitzenden soll möglichst nicht mit der Wahl des Landesvorstandes zusammenfallen.
Die Änderung hin zur geschlechtergerechten Sprache finde ich sinnvoll, gerade als koedukativer Verband sollten wir ja versuchen, Ungleichheiten zwischen Geschlechtern gar nicht erst aufkommen zu lassen. Es gibt einiges an Studien, die zeigen, dass das generische Maskulinum leider nicht so sehr zum Mitdenken von nichtmännlichen Personen führt, wie man gemeinhin annahm.
Zum Einlesen diesbezüglich empfehle ich gerne diesen schon etwas älteren Text vom Berliner Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch: http://www.sprachlog.de/2011/12/14/frauen-natuerlich-ausgenommen/
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass der Doppelpunkt sehr umstritten ist und sowohl von Menschen mit Sehbehinderungen als auch von Menschen, deren Geschlecht weder Mann noch Frau ist, kritisiert wird, mehr dazu könnt ihr z. B. in diesem Twitter-Thread lesen: https://twitter.com/_fl_Ash/status/1364844176471384065
Ich würde, wenn ein Sonderzeichen gewünscht ist, eher das Sternchen empfehlen. Ansonsten könnten wir darüber nachdenken, „die Pfadfindenden“ zu etablieren. Problemlos klappt die Geschlechtergerechtigkeit ja bereits bei Meutenführung, Sippenführung, Gildenführung, Stammesführung, usw.
Lange Rede, kurzer Sinn: Definitives Ja zur geschlechtergerechten Sprache, aber bitte auf jeden Fall bei Einführung eines Sonderzeichen sensibel auf die Belange der Barrierefreiheit achten und auf direkt Betroffene hören.