Antrag G: Protokollführung Änderung GO Art. 17

Antrag:
Die Landesversammlung möge beschließen, dass der der LV I / 2018 geänderte Absatz des § 17 (Protokoll) der Geschäftsordnung wie folgt gefasst wird:
Die Landesversammlung wird in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert. Wenn die / der Vorsitzende der Landesversammlung es für erforderlich hält, Grundzüge der Diskussion oder andere Punkte ausführlicher zu dokumentieren, bleibt ihr / ihm das unbenommen. Von den Protokollantinnen / Protokollanten angefertigte Notizen werden aufbewahrt.

Begründung:

Das auf der LV I / 2018 beschlossene Führen eines Verlaufsprotokolls hat sich als zeitaufwändig und wenig pragmatisch herausgestellt.
Das Ziel des Beschlusses von 2018, „den Ausführenden mehr Sicherheit und Rückhalt bei der Durchführung der Beschlüsse“ [zu geben] „und damit den Interpretationsspielraum“ zu verringern, kann (auch) durch ein Verlaufsprotokoll nicht erreicht werden. Letztlich kann bestenfalls der Wortlaut wiedergegeben werden, weder Mimik, Situation noch Stimmung der / des Redenden werden wiedergegeben. Gerade dies wäre für eine Interpretation jedoch wichtig.
Der BdP ist ein Pfadfinderbund, in dem Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt stehen. In werden auf Stufen, Stammes und Landesebene Stimm- und Rederecht eingeräumt. Letztliches Ziel ist es, am demokratischen Entscheidungsprozess teilzuhaben, Gehör zu finden und sich dadurch zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Komplizierte und starre Regelungen schrecken Kinder und Jugendliche eher ab. Je einfacher und klarer unser Umgang miteinander - auch und gerade auf der Landesversammlung - ist, desto mehr werden wir Kinder und Jugendliche motivieren, daran aktiv mitzuwirken.
Die Landesversammlung muss ein geschützter Raum bleiben. Gerade Kindern und Jugendlichen fällt es oft schwer, sich in großen Versammlungen vor vielen zunächst fremden Menschen zu artikulieren. Das Wissen, dass möglicherweise ungeschickte Formulierungen und „dumme Fragen“ landeweit und darüber hinaus bekannt werden, birgt die große Gefahr, dass gerade Jungdelegierte sich kaum oder gar nicht äußern. Prinzipiell gilt dies aber nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Teilnehmenden an der Landesversammlung.
Die Landesversammlung muss auch aus einem anderen Grund ein geschützter Raum bleiben: Es muss den Teilnehmenden möglich sein, sich auch über Dinge auszutauschen, die sich letztlich nicht in einem für alle einsehbaren Protokoll wiederfinden sollten.
Pfadfinden findet im Wesentlichen in der Natur, in den Gruppen, unterwegs statt. Als Teil unsere Gesellschaft ist der Landesverband auch den erforderlichen gesetzlichen und formellen Regularien unterworfen und hält sich an diese. Zweck des Landesverbandes ist jedoch nicht die mustergültige Übererfüllung dieser Regularien. Im Gegenteil ist es unsere Aufgabe, diese notwendigen gesetzlichen und formellen Regularien pragmatisch zu handhaben, um Raum für unsere eigentliche Arbeit zu gewinnen. Unnötig ausführliche Protokolle binden Zeit und Energie sowohl bei Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die besser in die praktische Arbeit einfließen.
Ziel unserer Arbeit ist es, dass Kinder und Jugendliche selber Verantwortung übernehmen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Erfahrenen im Landesverband, die beispielsweise die Aufgaben als Vorsitzende / Vorsitzender der Landesversammlung oder als Protokollführerin / Protokollführer wahrnehmen. Teil Ihrer Verantwortung ist auch das Erstellen eines handhabbaren, nachvollziehbaren Protokolls. Starre Regelungen und Festlegungen schränken die Möglichkeit, Verantwortung wahrzunehmen, ein oder verhindern dies gar.
Kurze, klar und präzise formulierte Protokolle sind nicht nur deutlich effizienter, sie transportieren auch eine positive Auenwirkung sowohl auf Bundesebene als auch an Außenstehende, die die Protokolle erhalten, beispielsweise Notare, Amtsgerichte etc. Der Zeitaufwand für das Erstellen von Auszügen aus dem Protokoll kann zukünftig vollständig entfallen.

Gemeinsamer Antrag:
des Stammes Kürten,des Stammes Orion, des Stammes Skoten, des Stammes Wichmarinchusen, der Aufbaugruppe Bergluchse und der Aufbaugruppe Sirius

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Finde ich gut und denke, dass es jetzt auch der passende Zeitpunkt ist.

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  1. Ich hätte hier die Frage, ob die Antragsstellenden der Anträge E und G sich bereits ausgetauscht haben, da sie größtenteils dieselbe Änderung vorschlagen?

  2. Kann die Versammlungsleitung nicht bereits jetzt, als verantwortliche Stelle für das Protokoll, am Inhalt des Protokolls mitwirken?

  3. Wenn in der GO steht, dass Notizen aufbewahrt werden, stellen sich mir die Fragen: Wie lange werden die Notizen aufbewahrt? Wer darf die Notizen einsehen? Und weitere Verfahrensfragen…
    Gibt es einen guten Grund die Aufbewahrung in der GO stehen zu haben? Ansonsten bin ich gegen diesen Passus.

Im Allgemeinen bin ich für schlanke und übersichtliche Satzungen und Ordnungen, daher gefällt mir Antrag E zurzeit besser.

GO Artikel 17 Absatz 4

Alt Antrag E Antrag G
Der Verlauf der Landesversammlung wird in einem Verlaufsprotokoll protokolliert Der Verlauf der Landesversammlung wird in einem Ergebnisprotokoll protokolliert Die Landesversammlung wird in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert.

Wenn die / der Vorsitzende der Landesversammlung es für erforderlich hält, Grundzüge der Diskussion oder andere Punkte ausführlicher zu dokumentieren, bleibt ihr / ihm das unbenommen. Von den Protokollantinnen / Protokollanten angefertigte Notizen werden aufbewahrt.
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Kann Dir da nur beipflichten @Galahad.
Schlank ist besser.
Eine Aufbewahrung müsste näher definiert werden! Sonst gilt die gesetzliche (?) von 10 Jahren.
Vielleicht können sich Antragsteller hier kurzschliessen.

Aga

Der Antrag wurde zurückgezogen.

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