Antrag G: Protokollführung Änderung GO Art. 17

  1. Ich hätte hier die Frage, ob die Antragsstellenden der Anträge E und G sich bereits ausgetauscht haben, da sie größtenteils dieselbe Änderung vorschlagen?

  2. Kann die Versammlungsleitung nicht bereits jetzt, als verantwortliche Stelle für das Protokoll, am Inhalt des Protokolls mitwirken?

  3. Wenn in der GO steht, dass Notizen aufbewahrt werden, stellen sich mir die Fragen: Wie lange werden die Notizen aufbewahrt? Wer darf die Notizen einsehen? Und weitere Verfahrensfragen…
    Gibt es einen guten Grund die Aufbewahrung in der GO stehen zu haben? Ansonsten bin ich gegen diesen Passus.

Im Allgemeinen bin ich für schlanke und übersichtliche Satzungen und Ordnungen, daher gefällt mir Antrag E zurzeit besser.

GO Artikel 17 Absatz 4

Alt Antrag E Antrag G
Der Verlauf der Landesversammlung wird in einem Verlaufsprotokoll protokolliert Der Verlauf der Landesversammlung wird in einem Ergebnisprotokoll protokolliert Die Landesversammlung wird in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert.

Wenn die / der Vorsitzende der Landesversammlung es für erforderlich hält, Grundzüge der Diskussion oder andere Punkte ausführlicher zu dokumentieren, bleibt ihr / ihm das unbenommen. Von den Protokollantinnen / Protokollanten angefertigte Notizen werden aufbewahrt.
1 „Gefällt mir“