Gegen rechtsradikale Hetze und für eine bunte Gesellschaft

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Wir, der BdP, sprechen uns, aus aktuellem Anlass erneut, gegen rechtsradikale Hetze und für eine bunte Gesellschaft aus.
Unsere Gesellschaft ist bunt, vielfältig und durch Migration geprägt. Wir sind ein Teil dieser bunten Gesellschaft und setzen uns aktiv für diese ein.
Mit Sorgen blicken wir auf die Pläne der AfD und anderer rechter Gruppen, des Potsdamer Treffens.
Das Vorhaben, unsere Gesellschaft durch Deportation zu zerstören, ist nur die Spitze des Eisberges dieser Pläne und macht diese nicht mehr lebenswert. Wir betrachten die AfD als Partei, die Ausländerfeindlichkeit, Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus und Intoleranz gegenüber Andersdenkenden verbreitet und daher als rechtsextremistisch.
Wir unterstützen die Demonstrationen gegen rechtsradikale Hetze und Rechtsextremismus und bedanken uns bei jeder Person, welche sich für Demokratie starkmacht, auch in Kluft und Halstuch.
Wir bestärken unsere Positionierung „Demokratie erhalten“ von 2016. Der BdP ist offen für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung, Religion oder Gender. Diskriminierung und Ausgrenzung, wie sie die AfD und andere rechtspopulistische und rechtsradikale Parteien und Organisationen vertreten, haben dagegen bei uns keinen Platz.

Antragsteller

Umberto Albano, (LV Niedersachsen), Simon Redenius (LV Niedersachsen), Malin Jedebrock (LV Niedersachsen)

Begründung

„Wer in Zukunft nicht wolle, dass Albaner und Kosovaren als Pflegekräfte ins Haus kämen und dann die Bude ausräumten, müsse AfD wählen.“ Andreas Winhart, AfD [1]

"Wir sollten eine SA gründen und aufräumen!“ Andreas Geithe, AfD [2]

„Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.“ Marcel Grauf, AfD [3]

Diese drei Zitate oben sind von AfD Politiker*innen. Sie zeigen, wie die AfD von Rechtsradikalen geprägt ist. Mit Urteil vom 8. März 2022 und Beschluss vom 10. März 2022 bestätigte das VG Köln schließlich die durch das BfV vorgenommene Einstufung der Partei als Verdachtsfall aufgrund des Vorliegens ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen [6, S. 86 ff.]. Die AfD gestaltet die Politik in Deutschland mit und macht viele Dinge wieder sagbar, die zu Recht verboten gehören.

Die Berichte über das Potsdamer Treffen zeigen klar, dass die AfD nicht vom Problem rechtsradikaler Hetze zu trennen ist. Auf dem Treffen rechtsradikaler Unternehmerinnen und Politikerinnen wurden Deportationsfantasien gesponnen, welche zur Gefahr für unsere Gesellschaft werden können [4]. Unsere Kultur und das Leben in Deutschland werden durch das Zusammenleben mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur bereichert und geprägt. Andere Kulturen sind längst fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Unsere Gesellschaft ist durch Migration zu einer lebenswerten Gesellschaft geworden.

Wir als jugendpolitischer Verband müssen Stellung gegen den Rechtsruck in Deutschland beziehen und müssen deutlich machen, dass die AfD und ihre Politik nicht mit den Werten, die wir als Pfadfinder*innen vertreten und leben, vereinbar sind. Die Stellungnahme gibt allen politisch Aktiven im BdP eine Position an die Hand, die sie vertreten können. Dabei geht es selbstverständlich nicht um die AfD allein, sondern um die menschenfeindliche Ideologie, die nicht nur die Partei und ihre Mitglieder vertreten, sondern sich auch bei anderen Organisationen finden lassen. Die AfD wird stärker und radikaler und nicht nur das, auch wenn sie in der Opposition sitzt, bestimmt die AfD schon lange das politische Geschehen und die Debatten in Deutschland mit. Dieses Jahr haben wir die Möglichkeit, den Beschluss von 2016 zu bestärken und zu erweitern. Und wir sind nicht allein! Wir stehen gemeinsam mit der DPSG, dem VCP und vielen anderen Verbänden gegen Rechtsextremismus, gegen die AfD und für eine bunte Gesellschaft ein.

Ja, wir sind parteipolitisch unabhängig. Aber was bedeutet das eigentlich? In unserer Bundessatzung ist geregelt, dass wir “nicht an Parteien oder Interessengruppen gebunden [sind].” [5] Wir sprechen keine Wahlempfehlung für unsere Mitglieder aus und wir zwingen niemandem eine Meinung auf. Was wir nicht sind, ist politisch neutral. Basierend auf unserer pädagogischen Konzeption und unseren Pfadfinder*innenregeln betreiben wir politische Bildung unserer Mitglieder, mit dem Ziel politisches Engagement zu fördern [2]. Wir sollen informieren, diskutieren und uns gegenseitig ermutigen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Einstehen für unserer Werte bedeutet auch sichtbar zu sein, aktiv sein - gegen Rechtsextremismus, Hass und Demokratiefeindlichkeit. Wir müssen unsere Grundwerte und unsere offene Gesellschaft verteidigen. Wir haben dies auf einer Bundesversammlung beschlossen, siehe [7] dort unter „Demokratie leben“ aufgeführt.

Demokratie ist ein zentraler Aspekt unseres Verbandes, so dürfen bei uns schon die jüngsten Stammesmitglieder wählen und auch hier, auf der LDV, haben alle das Recht, sich zu beteiligen. Für diesen Grundsatz und das Recht auf Mitbestimmung stehen wir ein. Die AfD dagegen hat wiederholt gezeigt, dass sie sich außerhalb des demokratischen Raumes befindet und diesen sogar abschaffen möchte. Ihre Mitglieder sind wiederholt mit rassistischen, sexistischen, queerfeindlichen, und anderweitig menschenfeindlichen Äußerungen aufgefallen [4]. Die klare Positionierung gegen die AfD, eine Partei, die klar unserem Wertesystem widerspricht und unsere Mitglieder und unsere aktive Arbeit gefährdet, ist damit durchaus gerechtfertigt. Wenn die Grundrechte von Menschen und die Grundwerte unserer Gesellschaft angegriffen werden, können wir uns nicht nicht positionieren und auf unsere Neutralität beharren. Es ist deshalb an der Zeit, dass wir uns nun explizit gegen die AfD positionieren.

Eine Orientierung, wo die anderen Verbände aktuell so stehen, findet ihr hier:

1: Traunstein - Kein Verfahren gegen Winhart (AfD) wegen „Neger“-Äußerung - Politik - SZ.de (09.05.2024)
2: Streit in Pankow eskaliert: "Antifaneutralisierer": AfD-Fraktions-Chef posiert mit Maschinengewehr (09.05.2024)
3: Die meisten Zitate stammen von AfD-Politikern – einige sind unbelegt (09.05.2024)
4: Geheimplan gegen Deutschland (09.05.2024)
5: Bundessatzung BdP §2(3) https://meinbdp.de/pages/viewpage.action?pageId=3113050 (09.05.2024)
6:https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=9 (09.05.2024)
7: Pädagogik | Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (09.05.2024)

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Dieser Antrag wurde am 10.5. im Bundesamt eingereicht.

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Heyy,
Finde den Antrag super sinnvoll, als kleine aktuelle Ergänzung, am 13.05.204 hat das OVG die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt.
Es ist davon auszugehen, dass der BfV die AfD bald als gesichert rechtsextrem einstufen wird.
Und noch mehr ekelhafte und menschenverachtende Zitate sind unter das-ist-afd.de zu finden.
Vielen Dank für den Antrag

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So, der Antrag musste einige Zeit in meinem Kopf reifen, bzw. habe ich die Chance genutzt, um die aufgeführten Quellen genauer zu lesen und noch etwas darüber hinaus zu lesen.

Zuerst einmal finde ich den Antrag im Inhalt gut, insofern, als dass sich noch einmal anlassbezogen mit dem Potsdamer Treffen gegen rechte Positionen ausspricht. Dennoch würde ich zumindest hinterfragen wollen, ob die AfD als Partei in einem solch explizitem Rahmen Teil des Antragstextes sein muss.

Zuerst mal zu unseren Rahmenbedingungen als Verband: Im rdp sind, wie bereits aufgeführt, schon ähnliche Positionierungsbeschlüsse gefasst worden, teils unter expliziter Benennung der AfD (von DPSG und PSG), teils ohne explizite Benennung (VCP).
Auch bei der Abgabenordnung, die auch die Gemeinnützigkeit von Vereinen regelt, würde eine solche Positionierung kein Problem hervorrufen, da wir weiterhin als Verein nicht „Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen“ oder „auf den Kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind“.
Aus den Rahmenbedingungen außerhalb des Verbandes spricht also nichts gegen eine solche explizite Position gegen die AfD.

Das erste, was verbandsintern zu bemerken ist, ist, dass die in dem Antrag geforderte Einordnung der AfD wörtlich identisch zu einem der Ausschlusskriterien in der Bundessatzung ist. Das würde nach meiner Lesart des Antrags bedeuten, dass jedes AfD-Mitglied künftig ohne weitere Begründung aus dem BdP ausgeschlossen werden könnte, was zumindest schön gewesen wäre, aus dem Antrag direkt entnehmen zu können, auch wenn dies, wie aufgeführt, beim DPSG bereits so gehandhabt wird.

Der nächste Punkt, den ich gerne einbringen würde, ist der, wie viele solcher Positionierungsbeschlüsse unter Parteibenennung unser Verband „aushalten“ würde, bevor eine parteipolitische Richtung aus der Summe dieser Anträge entsteht. Das mag beim ersten Beschluss dieser Art sicherlich nicht der Fall sein, aber dennoch sollte sich die Frage gestellt werden, ob diese Büchse der Pandora von expliziter Partei- und Organisationsbenennung bei politischen Positionierungen in unserem Verband geöffnet werden sollte.

Der letzte Punkt ist, dass der Verfassungsschutz die AfD bisher als Verdachtsfall führt (wie beschrieben erst jüngst vom Gericht bestätigt), allerdings nicht als gesichert rechtsextrem. Daher stellt sich mir die Frage: Wer sind wir, dass wir in unseren Urteilen schneller und besser als der Verfassungsschutz sind oder sein könnten? Überdies: Was haben wir zu verlieren, wenn wir eine Einschätzung des BfV abwarten?

Wenn der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextrem einstuft, bleibt dann weiterhin nach unserer Satzung die Möglichkeit solche Personen (dann unter objektiv-externer Begründung) kollektiv auszuschließen. Falls er es nicht tut: umso besser, dann haben wir weiterhin die Möglichkeit Personen, die intolerant handeln, auszuschließen, allerdings dann einzelfallabhängig aufgrund der Handlungen der Person und nicht als vorschnelle Pauschalisierung unsererseits, wie sie aus diesem Antrag hervorginge. Ebenfalls hätten wir kein „falsches Urteil“ zu einem Ausschluss getroffen, solchermaßen, dass ein AfD-Mitglied ausgeschlossen wird, obwohl der Verfassungsschutz die AfD für nicht rechtsextrem hält (so denn dieser Fall eintritt).

Mein Vorschlag, den Beschluss parteilos zu gestalten wäre folgender, wenn jeweils um die eckigen Klammern gekürzt wird:
„Wir, der BdP, sprechen uns, aus aktuellem Anlass erneut, gegen rechtsradikale Hetze und für eine bunte Gesellschaft aus.
Unsere Gesellschaft ist bunt, vielfältig und durch Migration geprägt. Wir sind ein Teil dieser bunten Gesellschaft und setzen uns aktiv für diese ein.
Mit Sorgen blicken wir auf die Pläne [der AfD und anderer rechter Gruppen, ]des Potsdamer Treffens.
Das Vorhaben, unsere Gesellschaft durch Deportation zu zerstören, ist nur die Spitze des Eisberges dieser Pläne und macht diese nicht mehr lebenswert.[ Wir betrachten die AfD als Partei, die Ausländerfeindlichkeit, Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus und Intoleranz gegenüber Andersdenkenden verbreitet und daher als rechtsextremistisch.]
Wir unterstützen die Demonstrationen gegen rechtsradikale Hetze und Rechtsextremismus und bedanken uns bei jeder Person, welche sich für Demokratie stark macht[starkmacht gehört glaube ich getrennt geschrieben], auch in Kluft und Halstuch.
Wir bestärken unsere Positionierung „Demokratie erhalten“ von 2016. Der BdP ist offen für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung, Religion oder Gender. Diskriminierung und Ausgrenzung, wie sie [die AfD und andere ]rechtspopulistische und rechtsradikale Parteien und Organisationen vertreten, haben dagegen bei uns keinen Platz.“

Damit bleibt die Positionierung - minus die Benennung der AfD - in meinen Augen identisch. Auf jeden Fall sollte meiner Ansicht nach die zweite Klammer: „Wir betrachten die AfD als…“ gekürzt werden, aus den zuletzt genannten Gründen: Für einen einzelfallabhängigen Ausschluss bleibt weiterhin die Möglichkeit, für den Ausschluss sollte meiner Meinung nach kein Kollektivpassus eingesetzt werden, der ohnehin dann greift, wenn der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextrem einstuft.

Dennoch gilt: die AfD ist auch für mich keine Alternative, eine solch explizite Benennung sollte man sich dennoch mit den ideellen Folgen und den Konsequenzen bewusst überlegen.

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Ich kann den Struggel mit der Nennung einer bestimmten Partei gut verstehen, jedoch finde ich es gleichzeitig auch wichtig, da sonst aus meiner persönlichen Sicht Inhalt verloren geht.
Die Mühlen des Verfassungsschutzes sind sehr langsam und es wird erst die Einstufung bis zur letzten Instanz durchgehen gelassen, bevor die nächste Einstufung getroffen wird.
In mittlerwilen vielen Kreisen wird ein Parteiverbot diskutiert. Sehr viele verschiedene Institutionen warnen vor der AfD. Dieses Jahr werden wir beim DBJR über eine Positionierung zum Parteiverbot abstimmen: A1: AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt (DBJR-Hauptausschuss 06/2024, Antragsgrün)
Ich persönlich sehe eine reelle strukturelle Gefahr von der AfD ausgehen und denke, dass sie daher klar benannt werden sollte.
Klar gibt es auch andere rechtsextreme Parteien, aber keine mit so viel Einfluss. Ich sehe die Gefahr, wenn sich immer nur für Demokratie etc. ausgesprochen wird, kann sich die AfD hinstellen und sagen sie seien eine demokratische Partei. Zur Zeit wird so vieles Salongfähig, sei es die Party auf Sylt, oder SA Parolen durch Höcke.

Zur rechtlichen Einordnung und Abschätzungen, wie es mit dem Urteil weiter geht, kann ich sehr empfehlen Spotify ist ein Jura Podcast, aber relativ gut verständlich.
Liebe Grüße

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Ein gelungenes Statement, aber warum die Kritik nur an der AfD ausgetragen wird und nicht konsequenterweise auch an denen, die diese Politik praktisch umsetzen, bleibt schleierhaft. Zu Unrecht unbescholten davon kommen hier die FDP die in Thüringen Bernd Höcke die Hand reicht und im Bundestag mit Oma Courage die deutsche Kriegstüchtigkeit schürt, eine Grüne deren Antirassismus bei der Herausgabe der NSU-Akten und damit Kritik ihrer eigenen Staatsgewalt aufhört und die sich auch mal „Ausrutscher“ wir Boris Palmer erlaubt und nicht zuletzt die Partei des Brechmittel-Kanzlers der nun „endlich im großen Stil abschieben“ möchte. Das sind die herrschenden Regierungsparteien, die entscheiden, welcher Ausländer wie nützlich ist und ob er in diesem Land arbeiten darf oder im Mittelmeer ertrinken muss. Den staatstragenden Nationalismus kann man dann spätestens bei der kommenden Heim-EM wieder live und in Farbe erleben. Dafür wird die AfD gar nicht benötigt.

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Nun ja, sicherlich geht Inhalt verloren, wenn ich Kürzungen am Text vornehme. Die Frage, die ich aufwerfen wollte ist, ob es elementare Inhalte sind, die gekürzt werden, oder ob der Antrag auch in der gekürzten Form „funktioniert“, was er als Statement inkl. der darauf folgenden Social-Media- und anderer Veröffentlichungen sicherlich tut (mehr gibt dieser Antrag ja auch nicht vor zu sein). In den Folgen innerhalb unseres Verbandes kann ich mich nur wiederholen: Wir haben bereits jetzt die Ausschlusskriterien, um einen Ausschluss für rassistisches Verhalten schon jetzt zu bewirken - einzelfallabhängig, aufgrund von Handlungen und auch der kollektive Ausschluss kann erfolgen, wenn externe Quellen die AfD als rechtsextrem einstuft, auch wenn diese Mühlen langsam mahlen. Da brauchen wir keine persönlichen Meinungen zum Stand der AfD einfließen zu lassen.

Dann würde ich gerne erfragen a) wer sehr viele Institutionen sind b) ob diese ein ähnliches Selbstverständnis wie der BdP aufweisen. Beim DBJR ist solch ein Antrag insofern folgerichtig, als dass der DBJR in seiner Satzung formuliert hat, die Aufgabe zu haben „auf die Jugendpolitik und die Entwicklung der Jugendgesetzgebung Einfluss zu nehmen“[https://www.dbjr.de/fileadmin/Gremien/2019-DBJR-Satzung.pdf, §2 Abs. 2], was ich als höheres politisches Engagement verstehe, als es der BdP hat.
In unserer Satzung ist nämlich davon die Rede, dass wir (in Zusammenarbeit) zu „freien, kritischen, verantwortungsbewussten und toleranten Bürgerinnen und Bürgern eines demokratischen Staates“ [§2 Abs. 2 Bundessatzung, zu finden auf meinBdP] erziehen.

Da stellt sich mir die Frage, warum genau diese Erziehungsarbeit nicht reichen sollte. Der Antrag hat ja zwei Spitzen in der ursprünglich gestellten Form: 1. das Publik-machen dieses Beschlusses und einer anti-rechts-, insbesondere einer anti-AfD-Haltung des BdP, 2. die kollektive Ermöglichung zum Ausschluss von AfD-Mitgliedern. Punkt 2 habe ich ja bereits behandelt, warum ich den dies ermöglichenden Passus für falsch halte. Bei Punkt 1 ist es ja so, dass eigentlich jedes BdP-Mitglied, welches im Sinne unserer Satzung eine Erziehung zum mündigen Mitglied der Gesellschaft, insbesondere im Sinne der Demokratiehaltung, erhalten hat, von selbst einschätzen können sollte, ob es in diesem Antrag die AfD mit hineinliest.

Warum brauchen wir also eine Positionierung explizit gegen die AfD, wenn die Arbeit, die wir bis dato leisten, bereits genau diese Positionierung anerzieht?

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Verstehe die Diskussion nicht. Die Afd sind ein Haufen Faschisten und Rechtsextremer. Wer deren Meinung vertritt oder gut findet hat bei uns nix zu suchen, aus und ende. Es gibt wirklich keine Rechtfertigung mehr diese Partei zu wählen und man kann das auch nicht als Protest abtun.
Außerdem ist es wichtig und richtig mit der Benennung dieser Demokratiefeinde ein Zeichen zu setzen.

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Nun gut, wäre dir nicht-staatstragender Nationalismus (wie sähe der überhaupt aus?) lieber? Bin ich Nationalist, weil ich die Bundesrepublik Deutschland befürworte und für die Mannschaft ebensolcher in einem Sportereignis jubel?

Okay, runter vom zynischen Ross: Du bestärkst genau den Punkt, den ich in meiner ersten Antwort gemacht habe: du hast bereits in diesem kurzen Kommentar ergänzt, gegen wen und was man sich noch alles in expliziter Form positionieren kann (und das nur zu diesem einen Thema, das der Antrag behandelt!). Damit hast du -so deine Meinung als BV-Antrag angenommen würde, erreicht, dass wir uns ausschließlich für Teile der Opposition im Parlament einsetzen. Wenn man dann noch andere Themen erschließt, sich dort unter expliziter Benennung einiger Parteien positioniert, ist man schnell an einem parteipolitischem Punkt angelangt oder sogar bei einem „alles nicht mehr wählbar“, was ich nur sehr schwer als demokratiebefürwortend interpretieren kann.

Ansonsten: don’t feed the troll, wenn du sachlich argumentieren möchtest gerne, aber deinen Beitrag sehe ich eher als Themenentgleisung zu diesem Antrag.

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Mit dem Adjektiv „staatstragend“ wollte ich klarstellen, dass der Nationalismus eine Voraussetzung für den bürgerlichen Staat ist. Ein Nationalismus ohne Nation wäre absurd.
Zu deiner zweiten Frage: Das macht dich freilich zu einem vorbildlichen Mitglied des deutschen Staatsvolkes aber deine Meinung zum Nationalismus kann ich daraus nicht beurteilen.

Wie du aus einer Ablehnung der einen eine Befürwortung der anderen ableiten möchtest, verstehe ich nicht. Wenn ich sage, dass mir Kölsch nicht schmeckt, bedeutet das dann, dass ich Helles mag?
Dass es auch nicht repräsentative Formen der Demokratie gibt, scheint hier auch noch erwähnenswert.

Mich hier als Troll zu bezeichnen, ist hoffentlich ein Niveau der Diskussion, das wir ganz zügig wieder verlassen!

Letztendlich noch ein Punkt zum Antrag: Wie bunt dieser Bund wirklich ist wage ich zu bezweifeln. Mir erscheint er eher weiß.

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Okay, in deiner letzten Nachricht habe ich die Klausel vom staatstragenden Nationalismus (wie auch einige der anderen gewählten Formulierungen) nur als sehr negativ und zynisch konnotiert wahrgenommen insofern, als dass z.B. jede Begeisterung für das deutsche Team direkt in den Nationalismus mündet. Falls das anders gemeint war, mea culpa, dann habe ich das missverstanden.

Diese Sichtweise hätte ich daraus entwickelt, dass ich unsere Demokratie als Einbahnstraße verstehe: Als Bürger des Staates habe ich eine Pflicht, mich in die demokratischen Prozesse einzubinden und diese voranzutreiben - in unterschiedlichen Ausmaßen. Das würde in meinem Demokratieverständnis heißen: Wenn ich alle anderen Positionen ablehne, bin ich zwangsläufig für die letzte Verbleibende, oder habe dann zumindest eine andere Position, die ich vertrete und umzusetzen versuche.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Ich bin also auf jeden Fall Biertrinker. Da mir alles außer Hellem nicht schmeckt, werde ich wohl Helles trinken.
Das hätte ich dann schon als parteipolitisch eingestuft, da ja das Spektrum der Meinungen, die unser Verband dann befürworten würde dann schon seeehr auf eine Richtung eingeschränkt wäre.

Ja, es gibt auch andere Formen, aber da wir als Verein in der bestehenden Form der Demokratie agieren, sehe ich aus diesem Punkt auch keinen Gewinn in dieser Diskussion.

Gut, gerne doch!

Auch mit diesem Punkt könntest du sehr recht haben. Das würde dann meiner Auffassung nach heißen, dass dieser Punkt anders formuliert werden könnte (möchtest du Vorschläge machen?) oder man gezielt den BdP inklusiver gestaltet.

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Als zu dem, dass wir ein vielfältiger Bund sind. Ich habe auf vielen Lagern Angst vor diskriminierung und physicher wie auch psychicher Gewalt.

Wenn wir in einem Antrag schreiben, dass wir die AfD scheiße finden, beziehen wir eigentlich nur kosequent Haltung gegen Faschismus. Wenn der Antrag so zu lesen sei, dass AfD-Mitglieder künftig ausgeschlossen werden könnten, bräuchte es überhaupt die Vorraussetzung, dass es bekannt ist, dass die Person AfD-Mitglied ist.
Und falls diese ohne weitere Begründung ausgeschlossen werden könnten, der Ausschluss von Mitgliedern läuft über die Bundesebene und muss überhaupt erst beantragt werden. Das bedeutet es wird nicht auf einmal jede Person die Mitglied in der AfD ist ausgeschlossen wird.

Wir sind Mitglied im DBJR, daher ist es auch eine Positionierung, die für uns relevant ist.

Wir müssen davon wegkommen immer wieder darauf zu verzichten unsnicht gegen die AfD auszusprechen, da wir parteiunabhängig sind. Wir sind ein politischer Jugendverband. Wenn wir uns gegen eine Faschistische Partei positionieren ist es ein Statment. Genauso ist es ein politisches Statment wenn wir uns nicht gegen die AfD positionieren.

Ich finde ein Statment für Vielfalt und Demokratie inhaltsleer.

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Das ist natürlich schade zu hören! Darf ich ganz direkt nachfragen, ob du denkst, dass es durch diesen Beschluss in seiner jetzigen Form besser werden würde? (Wenn die Frage zu direkt ist/du nicht antworten möchtest, lass es gerne!) Ich sehe es nämlich nur schwerlich so, dass sich daran durch diesen BV-Beschluss etwas ändern würde. Für dieses Ziel bräuchte es meiner Meinung nach beispielsweise verstärkte intakt-Präsenz und Ausbildung (für die Mitglieder im BdP generell, sowie insbesondere für Personen mit Verantwortung bei diesen Veranstaltungen) oder andere dies direkt betreffende Maßnahmen.
Auch ist es so, dass wir als BdP nicht zwingend einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft bilden (wage ich mal zu behaupten). Zuerst sind wir ein Jugendverband, was bereits in Grenzen generational separiert (was ja durchaus erwünscht ist), und dann ist es natürlich so, dass sich im Zuge einer gesellschaftlichen Milieubildung auch der BdP nicht gänzlich darum herum winden kann: Ich als typisches Vorstadt-Kartoffel-Gymnasium-Kind kenne eben vermehrt Leute, die mir ähnlich sind. Was aber eben durch implizit ablaufende Prozesse den BdP zu seiner jetzigen Struktur führt/führen kann. Das muss nicht zwingend so sein (beispielsweise wurde vor, ich meine drei Jahren, auf der BV ein Workshop gehalten, ob der BdP zu akademikerlastig ist und wie man dem ggf. Abhilfe schaffen könnte). Dennoch finde ich, sollte in den Beschlüssen betont werden, dass wir jeder Person offen gegenüber stehen und diese aufnehmen und fördern, auch wenn konkrete Maßnahmen natürlich besser wären, aber so ein Unterfangen ist am besten durch die örtlichen Gruppen umzusetzen und nicht durch einen BV-Beschluss, denke ich. Der BdP könnte lediglich z.B. in Form von Arbeitshilfen darauf einwirken.

Ja, das Bekanntwerden ist natürlich die Voraussetzung… Wie bei den anderen Ausschlussgründen auch. Aber bei den beiden erstgenannten Gründen in der Satzung hat sowohl der Bundesvorstand, als ggf. auch der Ombudsrat die Möglichkeit die Sachlage zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen. Mit dem aktuellen Antrag wäre die Entscheidung über den Ausschluss eines AfD-Mitglieds aber bereits dann getroffen, sobald der Antrag gestellt wird, da Bundesvorstand und Ombudsrat konsequenterweise nach dem BV-Entschluss handeln. Eine solche Endgültigkeit finde ich, sollte nicht aufgrund eines einzelnen BV-Beschlusses gefällt werden. Diese Praxis greift nämlich ohnehin dann, wenn der Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem einstuft.

Ja, ich weiß, dass wir Mitglied im DBJR sind, allerdings agieren wir immer noch aufgrund unserer Satzung, wie übrigens auch in der Satzung vom DBJR festgeschrieben steht [vgl. §5 Abs. 3].

Mit dem wie von mir vorgeschlagenen veränderten Antragstext positionieren wir uns doch gegen rechte Organisationen und Parteien (again: vollkommen zu recht!). Wir verzichten als Verband nur darauf, eine Einschätzung der AfD verbandlich zu regeln, sondern überlassen diese Entscheidung den Mitgliedern, die wir ohnehin zu mündigen Bürgern mit eigener Meinungsbildung erziehen, selbst. Das finde ich insbesondere deshalb nicht verwerflich, da wir bereits in hohem Maße Einfluss auf die Mitglieder und Mitgliedschaft haben, sei es durch Erziehungseffekte gemäß unseres Satzungsauftrages oder implizite Selektionseffekte (bitte wie oben beschrieben verstehen, ich will damit auf keinen Fall irgendeine Form von aktiver Selektion anregen oder unterstellen!).

Ansonsten möchte ich nochmal betonen: Jede Person ist frei, sich gegen die AfD zu stellen und sollte dies - meiner Meinung nach - als mündiger Bürgerin tun, im Rahmen eines vorangegangenen meinungsbildenden Prozesses, den unter anderem wir im BdP anerziehen. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, sich als Verband in diese Entscheidung weiter einzumischen, wenn wir betont nicht parteipolitisch sind.

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An der Situation generell nicht. Die Person wird im Verband bleiben und fühlt sich in der Ortsguppe total wilkommen und wichtig, das wird sich nicht ändern. Ich werde nicht mehr zu meinem alten Stamm gehen, aber kann ich halt nicht ändern.
Aber ich denke wenn wir wirklich klare Position beziehen, könnten sich solche Personen im Vorraus fehl am Platz fühlen.
Auch wenn die AfD mitttlerweile offen faschistisch ist, wird sie leider immernoch als demokratische Oppositionspartei wahrgenommen. Wenn der Antrag sich nur gegen Rechtsextremismus richtet sehe ich die Gefahr, dass es wahrgenommen wird, dass wir uns gegen Neo-Nazis positionieren. Und klar, wer ist nicht gegen Neo-Nazis? Selbst die AfD möchte manche Neo-Nazis aus der Partei loswerden, wenn die zu offen ihr Weltbild an den Tag legen.
Also ja, ich bleibe dabei, dass für mich sonst Inhalte verloren gehen.

Was ich mich Frage, wie extremistisch muss eine Partei sein? Oder geht es nur darum, was der V-Schutz sagt? Über alle Formen der Diskriminierung, über Relativierungen bis hin zur Leugnung des Holocaust ist alles dabei. AfD-Verbot der Bundesregierung | Die Beweise

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Ja es geht darum was der Verfassungsschutz sagt. Denn was denken wir, wer wir sind, wenn wir uns über Aussagen des Verfassungsschutzes stellen? Wie wäre es, wenn wir uns mit einer Positionierung gegen die AfD (damit meine ich nicht gegen rechtsradikale Hetze und für Vielfalt) einfach gedulden bis die AfD als rechtsextrem eingestuft wurde? Was hindert uns daran? Meiner Meinung nach Nichts!

Wenn der Antrag sich nur gegen Rechtsextremismus richtet sprechen wir uns doch nicht nur gegen Neo-Nazis aus, sondern wir sprechen uns gegen alle mit rechtsradikalem Gedankengut aus.
Ich finde unseren Ritt auf der Rasierklinge zwischen „Wir sind politisch“ und „Wir sind parteipolitisch“ sehr problematisch. Klar sind wir, die hier diskutieren gegen die AfD und ihre Inhalte. Aber was berechtigt uns als Bund (nicht jeden von uns als Einzelperson) explizit gegen die AfD und nicht nur gegen rechtsradikale Inhalte Partei zu ergreifen? Ich finde es gut und wichtig, dass wir uns gegen die Inhalte und Gesinnungen der AfD und weiterer rechtsradikaler Parteien aussprechen. Allerdings sehe ich es als höchstproblematisch und parteiisch an, dass AfD-Mitglieder durch diesen Antrag ohne Weiteres aus dem BdP geworfen werden können.

Versteht mich nicht falsch, mir geht es auf keinem Fall darum die AfD zu verteidigen, absolut nicht! Auch ich finde die Partei ekelhaft und auf keinem Fall wählbar, aber hinter diesem Antrag steckt viel mehr und es geht um grundsätzliche Prinzipien wie wir mit politischen Themen umgehen. Wenn wir diesen Antrag in der vorliegenden Form beschließen, stellen wir die Weichen meines Erachtens immer mehr in Richtung „Wir sind parteipolitisch“ und möchten wir das? Ich glaube nicht. Wenn wir uns die Ursprünge des BdP anschauen, sollten wir wissen, dass wir damit vorsichtig umgehen sollten.

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Der rechtsextreme Flügel der AfD war gesichert rechtsextrem und wurde daher aufgelöst. Die Mitglieder sind noch in der Partei. Die AfD Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sind gesichert rechtsextrem. Die Jugendorganisation, also di jüngeren, mit denen wir wahrscheinlich eher zu tun haben gilt als gesichert rechtsextrem. "Junge Alternative" darf als extremistisch eingestuft werden | tagesschau.de Sie verstößt laut Gericht gegen die Menschenwürde.

Ich sehe es persölich nicht als parteipolitisch, wenn wir sagen, dass wir gegen Faschos im Bundestag sind und diese auch klar benennen. Wir machen keine Werbung eine bestimmte Partei zu wählen und zeigen auf, dass die AfD eine reelle Gefahr für die Demokratie ist.

Vielleicht ist es auch, dass ich mich nicht auf den Verfassungsschutz verlassen möchte. Und wenn sie alsgesichert rechtsextrem gilt wird wahrscheinlich gefordert, dass gewartet wird, bis es die höchste Instanz ist, da der Verfassungsschutz nur eine Behörde ist. Ich denke nicht, dass wir der Behörde vertrauen sollten und uns eigene Gedanken machen sollten.
Der Verfassungschutz war zum Beispiel beim NSU Komplex beteiligt Der NSU-Komplex: Wer ermittelt gegen den Verfassungsschutz? | Blätter für deutsche und internationale Politik Durch den Verfassungsschutz wurde ein NPD Verbot verhindert Bundesverfassungsgericht - V-Leute-Problematik im NPD-Verbotsverfahren Es gibt immer wieder Skandale die aufzeigen, dass der Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind ist Der Verfassungsschutz und seine Skandale – DW – 16.09.2018

Und trotz, dass die Behörde problematisch ist, wurde die AfD schon von einem Prüffall zum Verdachtsfall hochgestuft.

„Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.“ (Esther Bejarano)

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Ehrlicherweise finde ich, dass hier teilweise allgemeine Misstrauen gegen den VSchutz als höchstbedenklich.
Natürlich muss man diesen Kontrollieren und darf auch gerne kritisieren, trotzdem klingt das ein bisschen nach Cherry-Picking, man argumentiert bei der AfD damit, dass der VSchutz diese als Verdachtsfall einstuft und äußert im gleichen Atemzug sein Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen, wie dem BfV.
Wie können wir denn faktenbasiert die AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, bzw. dies besser tun als der BfV. Ich denke kaum, dass hier Leute aktiv nachrichtendienstliche Beweise gegen die AfD gesammelt haben (natürlich ist das Gedankengut, dass auch aus Reden etc. hervorkommt absolut widerlich wogegen wir uns ja zurecht auch positionieren sollten).
Meiner Meinung nach, kann man die AfD in dem Antrag gerne erwähnen, sollte aber die Formulierung, dass wir die AfD als rechtsextremistisch betrachten, wegen der implizierten juristischen Wirkung / Beurteilung, streichen oder umformulieren, sodass auch der zwingende Ausschluss von AfD-Mitgliedern nicht impliziert wird (bis durch externe Quellen das ganze belegt wird).

Meiner Meinung nach könnte man zusätzlich (gerade in Anbetracht, dass die AfD auf kommunaler Ebene bereits Amtsträger stellt) ergänzen, dass öffentliche Auftritte von Amtsträgern und Parteifunktionären von, durch das BfV bzw. den VSchutz-Behörden der Länder als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufter Parteien nicht geduldet werden.
Würde damit bspw. ausschließen, dass ein möglicher AfD-Bürgermeister am Ort eines Bulas dort nicht auftreten darf.

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Ich finde Misstrauen als angebracht, ein Behörde die in Morde involviert ist, und die Akten dazu sperrt… Ich sehe blindes Vertrauen in den Verfassungschutz als problematisch an.
Um meinen Text zusammenzufassen, der V-Schutz hat rechte Tendenzen und trotzdem sagt sogar diese Behörde, dass es ein rechtsextremer Verdachtsfall ist.

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Danke für die vielen Antworten auf diesen Antrag.
Ich würde auf einige Rückfragen und Rückmeldungen eingehen wollen.

Ich verstehe deine Kritik an diesen Teil des Antrages. In der Theorie hast du recht eine Person, welche in der AfD aktiv ist, könnte ausgeschlossen werden.
Ich fande die Formilierung so geschickter. So ist es kein Appell alle Menschen, welche in der AfD sind auszuschließen. Es geht aber einem Bundesvorstand die Möglichkeit ein Ausschluss zu argumentieren.
Ich möchte aber noch sagen, das ein Ausschlussverfahren nicht mal eben gemacht wird. Das Verfahren ist komplexer und dauert. Ich habe festes Vertrauen in den Vorstand und den Ombudsrat, das ein Ausschluss gut abgewogen wird. Ich würde deine Änderung ablehnen.

Was uns zu zweiten Teil bringt. Hier könnte man viel Zitieren. Vor einigen Jahren war ich auch gegen die Nennung der AfD in einem Antrag. Meine Meinung änderte sich mit dem Lesen der Correctiv Recherche. Es wurde mir bewusst, dass die AfD eine Gefahr für unsere Demokratie, für unsere Gesellschaft und unseren Verband ist, daher ist die AfD bewusst gennant. Der BdP ist ein Verband der sich für Demokratie einsetzt. Dazu gehört es sich gegen die Kräfte zu wehren, die diese Demokratie gefährden. In einer Demokratie sollten alle Positionen stattfinden, außer die gegen die Demokratie sind. Für mich ist der Nachweis durch verschiedene Aspekte erbracht, dass die AfD eine Gefahr ist, wie als BdP sollten uns daher klar gegen die AfD positionieren.

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Hallo,
ich verstehe, dass du meine Änderungen nicht direkt übernehmen möchtest.

Wir hatten ja am Dienstag bereits kurz die Chance für einen Austausch, und ich würde wie angekündigt gerne dabei bleiben, einen Änderungsantrag zu stellen, welcher auf die Benennung der AfD verzichtet.

Ich denke, wenn wir beide mit den Argumenten von hier gerüstet kurz beide Positionen darlegen und auch den übrigen Deligierten Zeit zur Aussprache geben, muss dieser Änderungsantrag kein ewig langes Ding werden, dennoch würde ich es gut heißen, wenn die explizite Benennung der AfD noch einmal durch die Bundesversammlung beschlossen oder abgelehnt wird.

Darf ich im Zuge dessen erfragen, ob du von den anderen angekündigten Änderungsvorschlägen von Dienstag vor hast, einen direkt zu übernehmen? Gegebenenfalls würde ich dann gerne diese Formulierungen - sofern sie in meinem Sinne einsetzbar bleiben und eine Benennung der AfD optional halten - direkt in meinen Antragstext übernehmen, um weiterhin - von der Benennung der AfD abgesehen - möglichst dicht am Originalantrag zu bleiben.

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