Antrag 3: Satzungsänderung Namensänderung
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Der Name unseres Verbandes wird von „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V.“ zu „Bund der Pfadfinder*innen e.V.“ geändert. Hierfür werden die Satzung und die Ordnungen zur Satzung an den folgenden, in der Synopse dargestellten Stellen, geändert.
Diese Änderung tritt sofort in Kraft und wird in allen künftigen Veröffentlichungen des Bundes, insbesondere im Zuge der Überarbeitung des Corporate Designs, unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Übergangs umgesetzt.
Synopse
Satzung
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Überschrift der Satzung Satzung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. | Überschrift der Satzung Satzung des Bundes der Pfadfinder*innen e.V. |
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V., abgekürzt BdP. | § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bund der Pfadfinderinnen*innen e.V., abgekürzt BdP. |
(5) Der Verein gliedert sich in Landesverbände, diese wiederum in örtliche Gruppen. – Die Landesverbände führen den Namen: Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband unter Hinzufügung des Namens des Bundeslandes bzw. der Bundesländer. – Die örtlichen Gruppen führen den Namen: Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Stamm unter Hinzufügung eines selbst gewählten Namens, bzw. Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Aufbaugruppe unter Hinzufügung eines selbst gewählten Namens. […] | (5) Der Verein gliedert sich in Landesverbände, diese wiederum in örtliche Gruppen. – Die Landesverbände führen den Namen: Bund der Pfadfinderinnen*innen Landesverband unter Hinzufügung des Namens des Bundeslandes bzw. der Bundesländer. – Die örtlichen Gruppen führen den Namen: Bund der Pfadfinder*innen Stamm unter Hinzufügung eines selbst gewählten Namens, bzw. Bund der Pfadfinder*innen Aufbaugruppe unter Hinzufügung eines selbst gewählten Namens. […] |
§ 15 Satzungen von Untergliederungen (1) Satzungen von Untergliederungen des Vereins oder von Förder- und Trägervereinen, welche die Bezeichnung Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) verwenden, dürfen nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen. […] | § 15 Satzungen von Untergliederungen (1) Satzungen von Untergliederungen des Vereins oder von Förder- und Trägervereinen, welche die Bezeichnung Bund der Pfadfinder*innen (BdP) verwenden, dürfen nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen. […] |
(2) Lassen sich Untergliederungen des Vereins als rechtsfähiger Verein eintragen, muss ihre Satzung bestimmen, dass die Mitgliedschaft im Verein der Untergliederung zugleich die Mitgliedschaft im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP), Sitz Immenhausen, begründet. | (2) Lassen sich Untergliederungen des Vereins als rechtsfähiger Verein eintragen, muss ihre Satzung bestimmen, dass die Mitgliedschaft im Verein der Untergliederung zugleich die Mitgliedschaft im Bund der Pfadfinder*innen e.V. (BdP), Sitz Immenhausen, begründet. |
Ordnungen zur Satzung
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Vorwort zur Beitragsordnung […] Der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser beinhaltet u.a. die Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Mitgliederzeitschrift sowie die Beiträge für WAGGGS und WOSM. […] | Vorwort zur Beitragsordnung […] Der Bund der Pfadfinder*innen e.V. erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dieser beinhaltet u.a. die Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Mitgliederzeitschrift sowie die Beiträge für WAGGGS und WOSM. […] |
Überschrift der Geschäftsordnung Geschäftsordnung für die Bundesversammlung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. | Überschrift der Geschäftsordnung Geschäftsordnung für die Bundesversammlung des Bundes der Pfadfinder*innen e.V. |
Bundesordnung
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Überschrift Bundesordnung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP) | Überschrift Bundesordnung des Bundes der Pfadfinder*innen e.V. (BdP) |
Bundesordnung Kapitel IV. Aufbau, Abs. 5.3. Die Landesversammlung wählt den Landesvorstand gemäß §12 der Satzung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. BdP); sie regelt die Angelegenheiten des Landesverbandes; im übrigen gilt § 9 der v.g. Satzung. | Bundesordnung Kapitel IV. Aufbau, Abs. 5.3. Die Landesversammlung wählt den Landesvorstand gemäß §12 der Satzung des Bundes der Pfadfinder*innen e.V. BdP); sie regelt die Angelegenheiten des Landesverbandes; im übrigen gilt § 9 der v.g. Satzung. |
Antragstellende
Edna Sihler (Viida, LV BaWü); Lukas Schmuck (Lukas, LV NDS); Anja Schmidt-Bäumler (Nau-sica, LV BaWü); Leonard Hendriks (Leo, LV BBB)
Begründung
Durch die BV 2023 dazu beauftragt, legte der Bundesvorstand der BV 2024 Anträge vor, die Satzung und Ordnungen einheitlich zu gendern. Diese wurden beschlossen, und zugleich wurde die Bundesleitung beauftragt, auch Traditionsformeln und stufenspezifische Abschnitte zu gendern. Auch in verschiedenen Landesverbänden gab es in den letzten Jahren verschiedentlich Beschlüsse zum Thema. Um diese Vorgänge vollständiger zu machen, ist das Gendern des Verbandsnamens nur folgerichtig. Diesen Gedanken der Folgerichtigkeit hatten manche Teilnehmerinnen der BV 2024 bereits in Nebengesprächen geäußert.
So entwickelte sich in mehreren Landesverbänden die Initiative, den Gedanken in die Tat umzusetzen. Die Initiatorinnen haben sich vernetzt, sich mit Landesvorständen, dem Bundesvorstand und dem AK Rainbow beraten und auf ihren LVs entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden beschlossen und gemeinsam der vorliegende Antrag formuliert.
Als der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder sich vor fast 50 Jahren gründete (als Fusion des Bundes der Pfadfinder und des Bundes Deutscher Pfadfinderinnen), gaben unsere Gründerinnen uns diesen Namen, um zu zeigen: Bei uns sind beide Geschlechter willkommen, wir arbeiten koedukativ. Selbst diese Gender-Form der Doppelnennung war damals nicht selbstverständlich, benannte der ähnlich alte DPV doch nur Pfadfinder und keine Pfadfinderinnen. Heute, kurz vor unserem großen Jubiläum, wissen wir: Es gibt mehr als zwei Geschlechter, und auch die sind Teil des BdP, sind in unserer Koedukation ausdrücklich willkommen. Es ist also im koedukativen Geiste unserer Gründung, mit der Namensänderung zu zeigen: Wir sind alle Geschlechter.
Unser Verbandsname ist unser Aushängeschild und hat auch eine starke Signalwirkung nach innen: Er ist unsere beste Möglichkeit, die Diversität unserer Mitglieder (und der Gesellschaft) zu zeigen, und zu verdeutlichen, dass bei uns Menschen aller Geschlechter willkommen sind. Dieser Wunsch besteht offensichtlich in mehreren Landesverbänden und Stämmen. Dies istjedoch erst möglich, wenn der Bund seinen Namen ändert.
Bedauerlicherweise haben manche Bundesländer ihren Verwaltungen Sprachverbote auferlegt. Weil wir kein staatlicher Akteur sind, ist dies für uns nicht bindend. Es liegt in unserer ureigenen Freiheit, uns den Namen zu geben, den wir wollen. Mit diesem Schritt ist der BdP auch nicht allein: Als sich der Ring deutscher Pfadfinderverbände und der Ring DeutscherPfadfinderinnenverbände zusammenschlossen, wählten sie den Namen Ring deutscher Pfadfinderinnenverbände. Der VCP benannte sich 2023 von Verband Christlicher Pfadfinder und Pfadfinderinnen in Verband Christlicher Pfadfinderinnen um. Sogar der DPV heißt mittlerweile Deutscher Pfadfinderinnenverband. Dazu kommen weitere Jugendverbände. Genauso wie diese halten wir es für richtig und wichtig, dem politisch-gesellschaftlichen Rechtsruck eine klare Haltung für Vielfalt und freie Entfaltung aller entgegenzusetzen. Denn für diese Vielfalt und freie Entfaltung stehen wir mit unserem Namen.
Eine grundlegende Begründung „warum gendern” ist bereits oft, ausführlich und in vielen Varianten erbracht worden. Nichtsdestotrotz sei hier in aller Kürze darauf eingegangen: Unser bisheriger Name benennt männliche und weibliche Mitglieder. Das ist oft sehr lang, gerade wenn noch der Landesverbandsname dazu kommt; so lang, dass man den Namen in Formularen manchmal abkürzen muss. Auch von irgendwelchen Lokalzeitungen wird der Name immer noch oft genug als „Bund der Pfadfinder“ abgekürzt. Nur die männliche Form zu lesen, führt für viele Mädchen dazu, dass sie sich nicht so richtig vorstellen können, Pfadfinderin zu werden (dies zeigen Studien mit Bezug auf Jobausschreibungen). Darüber hinaus haben wir auch Mitglieder, die weder weiblich noch männlich sind. Es ist davon auszugehen, dass deren Zahl mit der Zeit steigen wird. Das Sternchen ist die Form, die von queeren Organisationen als meist inklusive Form und vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband als gute Alternative zur Doppelnennung empfohlen wird.
Um einigen möglichen Bedenken vorzugreifen: Natürlich sind die notwendigen Anpassungen der Materialien ein Aufwand – daher ist es auch sinnvoll, dass diese Änderung erfolgt, bevor der Überarbeitungsprozess unseres Corporate Designs abgeschlossen ist. Um der Nachhaltigkeit willen können bereits gedruckte Materialien aufgebraucht werden, sodass bei der Nachproduktion von Veröffentlichungen diese mit dem neuen Namen produziert werden können.
Was bedeutet das für die LVs und Stämme? Stämme, die keine eigene Satzung haben, haben auch nichts, was sie ändern könnten. Stämme, die eine eigene Satzung haben und LVs müssen ihre Namen in ihren jeweiligen Versammlungen ebenfalls anpassen. In der Übergangszeit ist die Zugehörigkeit der Untergliederungen zum Bund dennoch erkennbar, weil alter und neuer Name einander sehr ähnlich sind und weil die Änderungen im Vereinsregister nachvollziehbar sind. Somit bleiben rechtliche Referenzen bestehen.