Antrag 01: Satzungänderung stellvertretendes Landesschatzi

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Landesversammlung wird es ermöglicht, ein oder mehrere stellvertretende Landesschatzis zu wählen.

Synopse

Aktuelle Fassung

§ 12 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten

(1) Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertreter/-innen nach Beschluss der Landesversammlung – aus

  • einer/einem oder zwei Landesvorsitzenden,
  • einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesvorsitzenden,
  • einer/einem Landesschatzmeister/in.

Der Landesvorstand schlägt der Landesversammlung (…)

Neue Fassung

§ 12 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten

(1) Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertreter/-innen nach Beschluss der Landesversammlung – aus

  • einer/einem oder zwei Landesvorsitzenden,
  • einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesvorsitzenden,
  • einer/einem Landesschatzmeister/in,
  • optional einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesschatzmeister/innen.

Der Landesvorstand schlägt der Landesversammlung (…)

Antragsteller

Karolin Stephan (LV Sachsen)

Begründung

Die Bundessatzung erlaubt es aktuell nicht, ein stellvertretendes Schatzi auf Landesebene zu wählen. Wir betrachten es aus mehreren Gründen als sinnvoll, der Landesversammlung die Möglichkeit dafür einzuräumen:

  1. Ein Stellvertreterli erlaubt ein geregeltes Vier-Augen-Prinzip für die Landesfinanzen.
    Durch die Finger des Landesschatzis geht naturgemäß viel Geld, eine zweite Person sichert hier die ordnungsgemäße Kassenführung. Verstöße gegen dieses Prinzip haben in der Vergangenheit hässliche Zwischenfälle wie den des Ringschatzis Berlin-Brandenburg 2008 ermöglicht, davor sind wir auch im BdP nicht gefeit.
  2. Ein Stellvertreterli kann in Notfällen leicht einspringen. (Busfaktor)
    Sollte das Landesschatzi dauerhaft verhindert sein, vorzeitig zurücktreten oder aus anderen Gründen die Landeskasse ganz oder teilweise nicht mehr führen können, bleibt die Arbeitsfähigkeit in der Landeskasse durch ein Stellvertreterli weiterhin gewährleistet. Ein spontane Einarbeitung eines anderen Vorstandsmitglieds ist ungleich komplizierter und fehleranfälliger.
  3. Die Arbeit macht mehr Spaß, wenn man nicht allein ist.
    Die naturgemäß trockenen Themen der Landeskasse sind nicht gerade motivierend. Zusammen machts mehr Spaß, und das ist ganz im Sinne der Pfadfinderei.
  4. Wir leben das im LV Sachsen schon so und es macht die Landesschatziämter attraktiv.
    Im LV Sachsen hat sich ein Kandidati explizit als „Hand des Schatzis“, aber notgedrungen formal als stellvertretendes Landesvorsitzi wählen lassen, und unterstützt und kontrolliert die Arbeit des Landesschatzis seitdem wie oben beschrieben. Die beiden haben abgeliefert und dabei so gute Erfahrungen gemacht, dass sich das Duo direkt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellt.
  5. Es schadet keinem.
    Die Formulierung mit dem Wörtchen „optional“ erlaubt der Landesversammlung jedes Landesverbands, individuell über die Notwendigkeit der Wahl eines stellvertretenden Landesschatzis zu entscheiden. Wenn in einem Landesverband z. B. die Landesgeschäftsstelle die genannten Unterstützungs- und Kontrollfunktionen des Stellvertretis bereits übernimmt, wird keiner gezwungen, seinen modus operandi zu ändern.
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Heyjo,
eine kleine Anmerkung zum Antrag: Ich würde (zumindest im Antragstext und in der Überschrift) auf die Verwendung des Wortes „Landesschatzi“ verzichten. Amtsgerichte können sehr pingelig sein, Landesschatzi ist kein Wort, welches offiziell und formal ein Amt beschreibt oder in unserer Satzung so auftaucht, ich würde da von stellvertretenden Landesschatzmeister*innen (welche gegenderte Form auch immer) sprechen. Darüber hinaus ist die Bezeichnung von Schatzis auch nicht in allen LVs Gang und Gäbe.

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Moin,

ich vielleicht zu dieser BV zu spät, aber für die nächste, wär’s vlt cool, wenn sich mal jemand/eine Gruppe hinsetzt und die Bundessatzung gendert. Unsere Landessatzung ist es bereits, ich weiß nicht, wie’s sonst in den anderen LV so aussieht. So käme man dem Wunsch nach mehr Gleichberechtigung für alle Geschlechter gut nach und hätte eine einheitliche Form, in der gegendert wird, anstatt dass jetzt bei jeder Satzungsänderung was eigenes eingebracht wird.

Liebe Grüße Smiley

Hi Smiley, der LV Sachsen hat da was im Ärmel, stay tuned. Bei der Änderung des Satzungstexts, die aktuell nur in der Synopse steht (vielleicht nicht so glücklich), haben wir uns natürlich am Rest des Absatzes orientiert, alles andere wär auch nicht zielführend.

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Irgendwie macht mich das Wort auch aggro :joy:

there you go: Antrag 10 Einheitliches Gendern

Hallo zusammen,

grundsätzlich finde ich die Schaffung des Amtes einer/einem stellvertretenden Landeschatzmeisters/in, genau so wie bei der Schaffung einer/einem stellvertretenden Stammesschatzmeister/in, nicht notwendig, da fast alle Aufgaben einer/eines stellvertretenden Landeschatzmeisters/in genauso von einer/einem stellvertretenden Landesvorsitzenden war genommen werden können und es „nur“ um eine Bezeichnung bzw. einen Titel geht.
Jedoch ist die nicht Notwendigkeit kein großes Gegenargument und Punkt 5 „Es schadet keinem“ aus der Begründung ziemlich zutreffend.

Angemerkt sollte nur sein, dass natürlich alle Landessatzungen dann dementsprechende geändert werden müssten (Siehe Anmerkung von guschtl zu entsprechenden Änderung auf Stammesebene) und etwaige Kompetenzen in Satzungen, Abrechnungsordnungen und Geschäftsordnungen angepasst werden müssten um die gewünschten Ziele zu erreichen.

Des Weiteren finde ich es ein bisschen unglücklich, dass Bundes-, Landes- und Stammesvorstand dann vollständig unterschiedlich zusammengesetzt werden:

Bund Land Stamm
- optional einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesschatzmeister/innen. optional ein/eine stellvertretende/r Schatzmeister/-in

Eine Änderung des Antrags, dass alle drei Ebenen gleich besetzt werden, geht vermutlich zu weit und könnte erst auf der nächsten BV gestellt werden.

Viele Grüße
Galahad

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Hier kann alternativ auch ein anderer stellvertetender Landesvorstand die Schatzmeister funktion vertreten, dies kann jeder Vorstand für sich entscheiden.
Daher sehe ich es nicht für nötig an.

Ergebnisse des Webmeetings zur Vorbesprechung des Antrages:

Von einer Stellvertretung wird eine Steigerung der Attraktivität von Schatzmeisteraufgaben gesehen - raus aus der Ecke der Einzelkämpfer/innen.
Die Schatzmeister/innen sollte als Teil des Vorstandes gesehen werden und nicht als separiert von diesem.
Dennoch, Sprache hat hier Einfluss - es macht einen Unterschied ob wir stellv. Vorstand oder stellv. Schatzmeister/in sagen.

Alternativ bestehe die Möglichkeit, Menschen mit bestimmten Aufgaben zu betrauen und mit den entsprechenden Vollmachten auszustetten, z.B. als LBs.

Es wurde die Gefahr gesehen, dass ein Schatzmeisterteam am Vorstand vorbei nach außen wirksam handeln könnte. Hier wird eine zusätzliche Chance für Amtsmissbrauch geschaffen. Kriminelle Handlungen seien aber auch möglich als Kombination aus Vorstand und Schatzmeister/in.

Aus Anlass des Antrages ist aufgefallen , das mittlerweile sehr unterschiedliche Regelungen auf Bundes/Landes/Stammesebene bezüglich Anzahl der Schatzmeister*innen bestehen.

Ob Änderungen in der Satzung auch gespiegelt werden müssen in den Landessatzungen gilt es final zu klären.

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

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Dieser Antrag wurde angenommen bei 3 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen und 5 ungültigen Stimmen. Hier der finale Antragstext:

"Der Landesversammlung wird es ermöglicht, ein oder mehrere stellvertretende
Landesschatzmeister/innen zu wählen. Dazu wird Satz 1 von § 12 Abs. 1 der Satzung
geändert zu:

Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und
Stellvertreter/-innen nach Beschluss der Landesversammlung – aus

einer/einem oder zwei Landesvorsitzenden,
einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesvorsitzenden,
einer/einem Landesschatzmeister/in,
optional einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesschatzmeister/innen."