Gendersensible Sprache in Satzung und Ordnungen

Antragstellende: Der Bundesvorstand (Annika Schulz (Punzel), Alexander Schmidt, Kay Mlasowsky, Dustin Schmidt)

Die Bundesversammlung möge beschliessen:
Satzung und zugehörige Ordnungen werden an folgenden, in der Synopse dargestellten Stellen geändert, um eine einheitliche, gendersensible Sprache und Regelungen herzustellen.

Synopse - Formen des Genderns in Bundessatzung und -ordnungen.pdf (85,0 KB)

Begründung
In unserem auf der BV 2022 verabschiedeten Selbstverständnis heißt es „Wir heißen jede*n willkommen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, sozialem Status oder Aufenthaltsstatus. Die Angebote und Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des BdP sollen also all diesen Menschen ohne Unterschiede zugänglich sein. Gleichzeitig nutzt unsere Satzung noch immer Formulierung eines binären Genderrollenbildes, was an vielen Stellen nicht-binäre Menschen sprachlich ausgrenzt und an manchen sogar rein maskuline Formulierungen nutzt, entgegen aller Erkenntnisse dazu, wie Sprache die Wahrnehmung prägt.
Wir wollen nicht, dass sich Menschen gleich welchen Geschlechts aufgrund von Formulierungen in unserer Satzung und unseren Ordnungen ausgegrenzt fühlen, als weniger passend für bestimmte Rollen, z.B. der Verantwortungsübernahme in Vorständen oder als Deligierte wahrgenommen werden, oder ihre Interessensvertretung in den Gremien deswegen in Frage gestellt wird.
Dies haben auch zwei Anträge der Bundesversammlung 2023 gezeigt, die zu diesem Auftrag geführt haben, unsere Satzung und Ordnungen ganzheitlich hin zu einer gendersensiblen Sprache zu überarbeiten. Diesem Auftrag sind wir mit diesem Antrag nachgekommen.
Im diesem Antrag sind zwei Themen ausgenommen, die im Rahmen der Überarbeitung aufgekommen sind, die in unserer Wahrnehmung weit über eine ledigliche sprachliche Anpassung hinaus gehen: Gendersensible Formulierungen zur Stufe der “Ranger und Rover“ benötigen eine intensivere Debatte über Genderidentität der Begriffe, sowie Zugehörigkeitsgefühl zu diesen. Zudem beinhaltet das Versprechen, sowie die Pfadfinder*innenregeln der Wölflings- sowie Pfadfinder*innenstufe keine gendersensiblen Formulierungen, die wir aber nicht ohne weiteres mit diesem Antrag einführen wollen und können. Zu diesen Themen wird es einen getrennten Antrag geben, der eine angemessene Auseinandersetzung mit diesen weitreichenden Änderungen sicherstellt.

Richtig guter Vorschlag. Ich würde vlt an den Stellen, noch ein bisschen was ändern.

Die Stellen/worte, wo ich vorschläge zu habe:
Kassenprüferinnen → Kassenprüfende
gesetzliche Vertreter
innen → gesetzliche Vertretung
Bewerber*innen → Bewerbenden

  1. Bundesordnung
    Pfadfinderinnenbewegung → Pfadfinderinnenbewegung
    Vertreter*innen der Alterstufen → Vertretung der Altersstufen

Erwachsene im BdP
Asylbewerber*innen → Asylbewerbende

Das sind Ideen, die sich für mich gut anhören. Bestehe da selbstverständlich nicht drauf.

Die gendersensible Änderung der Satzung und Ordnungen begrüße ich sehr und habe folgende Anmerkungen:

Bundessatzung

§11 (2) & §13 (2)
Die Forderung, dass sämtliche im BdP vorkommenden Geschlechtszugehörigkeiten im Bundesvorstand bzw. Landesvorstand verteten sein müssen, halte ich in der Regel für nicht erfüllbar. Stattdessen sollte die Formulierung aus §12 (2) übernommen werden:

Im Bundesvorstand/Landesvorstand müssen Personen unterschiedlicher Geschlechtszugehörigkeit
vertreten sein, er soll nach Möglichkeit paritätisch besetzt sein.

Falls es gewünscht ist, dass es in jedem Fall weibliche Bundesvorstands- bzw. Landesvorstandsmitglieder gibt, müsste das entsprechend ergänzt werden.

Statt „innerhalb der Mitgliedschaft des BdP“ sollte es „unter den Mitgliedern des BdP“ heißen.

Bundesordnung

V. 2.2

Bei Aufbaugruppen ist nur ein*e Aufbaugruppenführer*in bei der Landesversammlung stimmberechtigt.

Nicht die gesamte Aufbaugruppenführung (Aufbaugruppenführer*innen, Stellv. Aufbaugruppenführer*innen, Schatzmeister*in, Stellv. Schatzmeister*innen) hat auf der Landesversammlung Stimmrecht.

V. 2.3.

Förderkreises
Beschluss

V. 2.5.

Stammesführer*innen statt Stammesführende

Wir sollten bei den Bezeichnungen Stammesführer (m), Stammesführerin (w) und Stammesführer*in (d) bleiben.

V. 3.1. & 4.2.
Im aktuellen Wortlaut ist es eindeutig ein*e Sprecher*in je Horst bzw. Bezirk. Aber das kann man natürlich ändern.

Ich persönlich fände eine Änderung in Ranger*Rover bzw. R*R nur konsequent.